der wollte unbedingt, dass ich ihm meinen schläger zur kontrolle übergebe.
meine antwort ,
"dass er den schläger wohl kontrollieren kann d.h die beläge anschauen, mit einem ball über die beläge streichen
oder wenn er will kann er auch am schläger richen, nur gebe ich den schläger nicht aus der hand",
reichte ihm nicht. nein er wollte partu dass ich ihm den schläger aushändige.
möglicherweise hätte ich mich doch noch hinreissen lassen, aber als er dann zu seinem kollegen laut sagte
"
hatte meinter er noch "
vergessen wir den spezialisten - jetzt zu meiner frage.
im handbuch des ÖTTV steht unter pukt 2.4.8:
"Vor Spielbeginn und jedesmal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen"
da steht also nicht, dass ich meinen schläger dem gegner übergeben muss. ich muss ihm gestatten den schläger zu untersuchen.
was darf der da untersuchen
darf er prüfen ob die beläg gut picken
ich finde, was nicht im handbuch steht muss ich auch nicht machen. warum regelt man solche dinge in so schwammiger form.
r.k.